Sie haben eine Anfrage gem. Art. 15 DSGVO erhalten? Wir helfen Ihnen diese richtig zu beantworten. Sie setzen einen großen Wert auf Datenschutz und möchten diesen besser umsetzen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
So viel wie nötig – und so einfach wie möglich.
Das ist unser Ziel bei der Umsetzung der Datenschutzvorgaben in Ihrem Unternehmen. Wir sind Ansprechpartner für KMU (Kleine und Mittelständische Unternehmen), wobei wir ein besonderes Augenmerk auf „K“ richten. Einzelunternehmer, kleine Industrie- und Handwerksbetriebe haben im Bereich Datenschutz andere Ansätze und benötigen hierfür ein einfacheres Konzept.
Wir führen Datenschutz-Audits durch und bieten unsere Dienstleistung als externer Datenschutzbeauftragter an.
Wir kooperieren mit Fachanwälten, beispielsweise aus den Bereichen IT-Recht sowie Datenschutz-Recht.
Gerne prüfen wir auch Ihre Datenschutzmaßnahmen, um unangenehme Überraschungen bei Kontrollen der Aufsichtsbehörden oder bei Datenpannen zu vermeiden.
Unser Grundsatz: Wer die richtigen Fragen stellt bekommt aussagekräftige Antworten. Wir helfen unseren Kunden, bürokratische Hürden zu überwinden und die Datenschutzbestimmungen sinnvoll -mit aller nötigen Sorgfalt und dem gesunden Menschenverstand- so umzusetzen, dass die betrieblichen Abläufe so wenig wie möglich beeinträchtigt werden.
Wir prüfen in Ihrem Unternehmen die Umsetzung der Datensicherheitsmaßnahmen, welche in Art. 32 DSGVO definiert sind.
Wir beraten Sie und Ihren IT-Partner bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen, um die Vorgaben aus der DSGVO und des BSI in Ihrem Unternehmen sicherzustellen.
Wir begleiten die Umsetzung der beschlossenen Prozesse in enger Zusammenarbeit mit Ihrem IT Partner und dokumentieren die getroffenen Sicherheitsmassnahmen.